Ganz einfach erklärt
Manche Menschen brauchen im Alltag mehr Unterstützung als andere. Zum Beispiel wegen einer seelischen, körperlichen oder geistigen Behinderung.
Genau dabei hilft SFA NORD. Wir kommen zu Ihnen, begleiten Sie im Alltag und helfen bei den Dingen, die allein schwerfallen.
Wichtig: Sie müssen dafür nicht in einer besonderen Wohnform leben. Die Unterstützung ist für Menschen gedacht, die zum Beispiel in der eigenen Wohnung, mit dem Partner oder der Familie, bei den Eltern oder Angehörigen oder in einer Wohngemeinschaft leben.
Für wen ist die Hilfe?
Die Eingliederungshilfe ist für Erwachsene ab 18 Jahren gedacht, deren selbstständiges Leben und Teilhabe durch eine seelische, körperliche oder geistige Behinderung deutlich erschwert sind. Auch wenn eine solche wesentliche Behinderung droht, kann die Hilfe in Frage kommen.
Wobei kann SFA NORD helfen?
- den Tag planen und eine feste Tagesstruktur aufbauen
- den Haushalt organisieren und alltägliche Aufgaben schaffen
- mit Geld besser umgehen und wichtige Dinge im Blick behalten
- Termine vorbereiten und wahrnehmen
- Arzttermine sowie andere medizinische oder soziale Hilfen nutzen
- Briefe verstehen und Schriftverkehr ordnen
- mit Behörden, Banken und anderen Stellen sprechen
- Bus und Bahn nutzen und Wege selbstständiger bewältigen
- Kontakte zu anderen Menschen aufbauen und erhalten
- Gespräche und schwierige Situationen im Alltag üben
- mit Ängsten, Konflikten, Krisen und Veränderungen besser umgehen
- eine Wohnung suchen, einen Umzug vorbereiten oder die eigene Wohnung erhalten
- Schritte in Richtung Ausbildung, Weiterbildung oder Arbeit vorbereiten
Wie helfen wir?
Die Hilfe ist bei jedem Menschen anders. Wir können zum Beispiel erklären, beraten, erinnern, gemeinsam üben, begleiten oder praktisch mithelfen.
Wenn bestimmte Alltagsschritte nicht allein möglich sind und dies im individuellen Bedarf vorgesehen ist, können einzelne Handlungen auch teilweise oder vollständig übernommen werden.
Das Ziel: Sie sollen Ihr Leben so selbstbestimmt wie möglich führen, mehr Sicherheit im Alltag bekommen und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.
Wer entscheidet, welche Hilfe Sie bekommen?
Die Eingliederungshilfe muss zuerst vom zuständigen Leistungsträger bewilligt werden. Dort wird geschaut, welche Unterstützung Sie wirklich brauchen.
Im Teilhabe- oder Gesamtplan werden gemeinsam mit Ihnen die Ziele festgelegt. Auch der Umfang der Hilfe richtet sich nach Ihrem persönlichen Bedarf und diesen Zielen.
Die Teilnahme ist freiwillig. Die Ziele sollen mit Ihnen abgestimmt sein und von Ihnen gewünscht werden.
Was passiert danach?
Wenn die Hilfe bewilligt wurde und SFA NORD die Assistenz übernimmt, besprechen wir gemeinsam, womit wir anfangen. Daraus entsteht ein persönlicher Hilfeplan für Ihren Alltag.
Wir schauen regelmäßig gemeinsam, was schon besser klappt, wobei Sie noch Hilfe brauchen und ob sich Ihre Ziele verändert haben.
Für den Landkreis Celle: Unsere Leistungsvereinbarung umfasst die Soziale Teilhabe als Assistenz beim Wohnen außerhalb einer besonderen Wohnform. Das Angebot richtet sich vorrangig an leistungsberechtigte Erwachsene aus dem Landkreis Celle.
Abgrenzung: Eingliederungshilfe ersetzt keine gesetzliche Betreuung. Aufgaben, die rechtlich zu einer gesetzlichen Betreuung gehören, sind nicht Teil dieser Assistenz.
Online-Antrag beim Landkreis Celle: Wenn Sie im Landkreis Celle wohnen, können Sie den Antrag auf Eingliederungshilfe direkt online beim Landkreis Celle stellen.